AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ISKO Studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ISKO Studio, Christina Kruse, [Adresse], Zürich (nachfolgend «ISKO Studio»). Gültig ab Oktober 2026.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1. Diese AGB gelten für alle Leistungen von ISKO Studio, insbesondere Social Media Management, Content Creation, Social Media Checks und Fotografie.

2. Massgebend ist die jeweilige Offerte. Bei Widersprüchen geht die Offerte diesen AGB vor.

3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kund:in die Offerte unterzeichnet oder schriftlich, auch per E-Mail, bestätigt. Mit der Annahme der Offerte akzeptiert die Kund:in diese AGB.

4. Abweichende Bedingungen der Kund:in gelten nur, wenn ISKO Studio ihnen schriftlich zustimmt.

2. Leistungen und Mitwirkung

1. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Offerte, zum Beispiel Anzahl Posts, Community Management und Calls pro Monat. Nicht vereinbarte Leistungen werden nach Absprache zusätzlich verrechnet.

2. ISKO Studio erbringt die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Ein bestimmter Erfolg, etwa eine Anzahl Follower, Reichweite, Interaktionen oder Verkäufe, wird nicht geschuldet.

3. Die Kund:in stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen, Zugänge, Logos, Bilder und Texte zur Verfügung. Sie bestätigt, dass sie die Rechte an gelieferten Materialien besitzt.

4. Inhalte werden der Kund:in vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen keine Rückmeldung, gelten sie als freigegeben.

5. Pro Inhalt ist eine Korrekturschleife inbegriffen. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

6. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung oder Freigaben gehen zulasten der Kund:in. Die monatliche Pauschale bleibt in diesem Fall geschuldet. Nicht genutzte Leistungen verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen.

3. Preise und Zahlung

1. Es gelten die Preise gemäss Offerte in Schweizer Franken. ISKO Studio ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig, deshalb wird keine MwSt. erhoben.

2. Monatliche Pauschalen werden jeweils im Voraus auf den Monatsersten in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen wie der Social Media Check oder ein Onboarding werden bei Auftragserteilung verrechnet. Bei Fotoshootings sind 50 % bei Buchung und 50 % nach Lieferung fällig.

3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

4. Bei Zahlungsverzug kann ISKO Studio nach einer erfolglosen Mahnung die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben. Es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr.

5. Werbebudgets, Tools, Lizenzen sowie Fahrtkosten gemäss Offerte sind nicht in den Pauschalen enthalten.

4. Laufzeit und Kündigung

1. Social Media Management wird für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten vereinbart, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Die Mindestlaufzeit ermöglicht den Aufbau von Strategie, Content und Community.

2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, auch per E-Mail.

3. Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Auftrag jederzeit zu beenden (Art. 404 OR), bleibt vorbehalten. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist als Kündigung zur Unzeit gilt. ISKO Studio hat für diese Zeit Kapazitäten reserviert und andere Aufträge abgelehnt.

4. In diesem Fall schuldet die kündigende Kund:in eine pauschale Entschädigung in der Höhe der monatlichen Pauschalen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, höchstens bis zum Ende der Mindestlaufzeit.

5. Keine Entschädigung ist geschuldet, wenn ISKO Studio einen wichtigen Grund für die Kündigung gesetzt hat, etwa durch wiederholte, trotz Mahnung nicht behobene Mängel.

6. ISKO Studio kann den Vertrag ohne Frist auflösen, wenn die Kund:in trotz Mahnung im Zahlungsverzug bleibt oder die Zusammenarbeit rechtswidrige Inhalte verlangt. Auch dann ist die Entschädigung für eine Kündigung zur Unzeit geschuldet.

7. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

5. Nutzungsrechte

1. Die Urheberrechte an Fotos, Videos, Texten und Konzepten bleiben bei ISKO Studio.

2. Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kund:in ein zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht für ihre eigenen Social-Media-Kanäle, ihre Website und den Newsletter. Eine Nutzung für Print, Plakate, bezahlte Werbung über die eigenen Kanäle hinaus oder durch Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird separat verrechnet.

3. Rohdaten wie RAW-Dateien und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht herausgegeben.

4. ISKO Studio darf die Arbeiten als Referenz auf Website und Social Media zeigen, sofern die Kund:in nicht schriftlich widerspricht.

6. Accounts und Plattformen

1. Die Social-Media-Accounts bleiben Eigentum der Kund:in. Bei Vertragsende werden die Zugänge von ISKO Studio entfernt.

2. ISKO Studio haftet nicht für Änderungen, Störungen, Algorithmus-Anpassungen oder Sperrungen durch Plattformen wie Instagram, TikTok oder Meta.

7. Haftung

1. ISKO Studio haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist auf die Summe der in den letzten 3 Monaten bezahlten Honorare begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

2. Für Inhalte, die die Kund:in freigegeben oder selbst geliefert hat, trägt sie die Verantwortung. Dies gilt insbesondere für Werbeaussagen, Preise, Gewinnspiele sowie Marken- und Bildrechte.

3. Kann ISKO Studio wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht leisten, werden die Leistungen nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.

2. ISKO Studio bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und nur, soweit dies für die Leistungserbringung nötig ist.

9. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt.

2. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

3. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Last updated: 2026-10-10